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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Für alle Buchungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma mybiathlon (nachfolgend Veranstalter genannt). Abweichende Geschäftsbedingungen des Anmelders oder Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
1.2 Wir behalten uns vor, unsere Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegenden bzw. abrufbaren Geschäftsbedingungen.
 

2. Anmeldung

2.1 Die Angebote der Firma mybiathlon stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot seitens der Firma mybiathlon dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an Sie, den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben (invitatio ad offerendum). Die verbindliche Angebotsabgabe durch Sie erfolgt mit der Buchung, die Sie schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail vornehmen können.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Auftragsbestätigung kann mit der Rechnung verbunden werden.
2.3 Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir zum Beispiel Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Auftrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch schlüssig durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.
2.4 Bei kurzfristiger Buchung (10 Tage vor Buchungstermin oder später) werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Auftragsbestätigung / Rechnung sofort zusenden.
2.5 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eigene und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

3. Zahlung

3.1 Es gelten die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Preise und Zahlungsmodalitäten.
3.2 Grundsätzlich ist die volle Vergütung im Voraus mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Firmenevents und ähnlichen Events, die wir nach Ihren speziellen Wünschen gestalten, wird in der Regel eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises erhoben und die Restzahlung nach Eventdurchführung mit Erhalt der Schlussrechnung fällig.
3.3 Nach Eingang der Zahlung bzw. der Anzahlung erhalten Sie umgehend die Auftragsbestätigung. Wird Ihr Vertragsangebot von uns, gleich aus welchen Gründen, nicht angenommen, werden bereits geleistete Zahlungen sofort erstattet.

 

4. Leistungsumfang

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Leistungsbeschreibungen, die Sie unserem aktuellen Programmangebot und dem Anmeldeformular bzw. der Auftragsbestätigung entnehmen können.
4.2 Der Veranstalter führt in eigener Verantwortung die jeweiligen Trainingsveranstaltungen durch und stellt die hierfür erforderlichen Trainingsstätten sowie das Aufsichtspersonal. Die Anreise zum Veranstaltungsort erfolgt stets in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten des Teilnehmers. Sportgeräte können gegen Aufpreis gemietet werden. Soweit in Pauschalarrangements zusätzliche Leistungen (zum Beispiel Unterkunft, Verpflegung, Rahmenprogramme wie Kutschenfahrten oder ähnliches) enthalten sind, ist der Veranstalter nur Vermittler der Leistung. Die Beherbergungsbetriebe und sonstigen Leistungsträger, mit denen wir zusammenarbeiten, wurden von uns sorgfältig ausgewählt. Für die Richtigkeit von Hotel- oder Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, können wir keine Gewähr übernehmen. Ggf. gelten ergänzende AGB des Drittanbieters.
4.3 Für die Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeiten und besondere Begebenheiten (insbesondere Schneelage, Wetter) am Veranstaltungsort zu berücksichtigen.

 

5. Änderung von Preis und Leistungsumfang

5.1 Abweichungen einzelner Leistungen vom Inhalt des Auftrages, die nach Vertragsschluss aus triftigem Grund notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind zulässig, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind, die Gesamtheit der Leistung nicht beeinträchtigen und auch im Übrigen gesetzliche Erfordernisse nicht entgegenstehen. Insbesondere können unvorhergesehene Witterungsverhältnisse im Einzelfall eine Änderung des Leistungsumfangs erforderlich machen.
5.2 Es liegt im Ermessen des Veranstalters, für ausgefallene Leistungen Gutscheine zu vergeben.
5.3 Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise in angemessenem Umfang zu ändern, sofern der Buchungstermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt und sich unsere Kosten aus unvorhersehbaren Gründen wesentlich erhöht haben. Von einer Preiserhöhung werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Höhe der Preisänderung treffen wir nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Betragen derartige Preisänderungen mehr als 10% des Rechnungsbetrages, sind Sie berechtigt innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Kosten werden Ihnen in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt. Soweit Sie Ihr Rücktrittsrecht innerhalb von 10 Tagen nicht ausüben, wird die Preisänderung für Sie und uns verbindlich.

 

6. Teilnahmevoraussetzungen – Wer kann teilnehmen?

6.1 Jeder Teilnehmer muss sich der körperlichen Anforderungen bewusst sein, die mit der Ausübung der Sportart verbunden sind. Der Teilnehmer bestätigt, dass er physisch und psychisch gesund ist und unter keinen Beeinträchtigungen leidet, die von einer Teilnahme abraten oder diese ausschließen. Insbesondere bei minderjährigen Teilnehmern bitten wir bereits vor Anmeldung sorgfältig zu prüfen, ob diese den körperlichen Anforderungen gewachsen sind, die mit der Ausübung der Sportart verbunden sind, und über die notwendige Einsichtsfähigkeit verfügen, die zum Beispiel der Umgang mit Sportwaffen erfordert.
6.2 Über gesundheitliche Probleme oder Krankheiten ist der Veranstalter vor Trainingsbeginn zu informieren. Treten während des Trainings gesundheitliche Beschwerden (physischer oder psychischer Art, Stress usw.) oder sonstige Probleme auf, muss das Aufsichtspersonal sofort informiert werden.
6.3 Die Teilnahme am Training unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln oder Mitteln, die die Reaktions- und/oder Einsichtsfähigkeit einschränken (zum Beispiel Medikamente), ist ausgeschlossen.
6.4 Das Aufsichtspersonal des Veranstalters kann Personen, welche die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, jederzeit von der weiteren Teilnahme am Training ausschließen. Die Teilnahme am Training kann davon abhängig gemacht werden, dass der Teilnehmer vor Trainingsantritt nochmals schriftlich das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen versichert.
6.5 Die Teilnahme minderjähriger Personen kann davon abhängig gemacht werden, dass mindestens ein Erziehungsberechtigter oder eine sonstige voll geschäftsfähige Person für die Dauer des Trainings die Aufsichtspflicht für den Minderjährigen übernimmt.

 

7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzteilnehmer

7.1 Sie können nach Vertragsschluss jederzeit durch schriftliche oder fernschriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Ihre Abmeldung wird mit dem Eingang der Rücktrittserklärung bei uns wirksam. Im Falle Ihres Rücktritts werden folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren (in Prozent des Gesamtveranstaltungspreises) fällig, es sei denn, Sie weisen nach, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:
bis zum 61. Tag vor Buchungstermin 10 %
60. bis 46. Tag vor Buchungstermin 15 %
45. bis 29. Tag vor Buchungstermin 25 %
28. bis 15. Tag vor Buchungstermin 50 %
14. bis 01. Tag vor Buchungstermin 75 %
am Buchungstermin oder bei Nichtantritt 90 %,
mindestens aber € 25,00.
7.2 Soweit uns durch den Rücktritt oder den Nichtantritt (unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen) nachweislich ein höherer Schaden entsteht, behalten wir uns vor, diesen konkret zu berechnen.
7.3 Bis zum Buchungstermin können Sie einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Wir behalten uns vor, Ersatz für hierdurch entstehende Mehrkosten zu verlangen. Wenn ein von Ihnen bestimmter Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintritt, haftet er zusammen mit dem ursprünglich angemeldeten Teilnehmer für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.
7.4 Werden einzelne Buchungsbestandteile aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (etwa weil die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind), nicht in Anspruch genommen, so bleibt unser Anspruch auf die vertragliche Vergütung erhalten.

 

8. Kündigung durch den Veranstalter, Mindestteilnehmerzahl, Höhere Gewalt

8.1 Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist ganz oder zum Teil kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung oder von wesentlichen Teilen der Veranstaltung trotz unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der Interessen weiterer Teilnehmer gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, falls ein Teilnehmer den Anforderungen des Trainings aufgrund Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist oder der Teilnehmer gemäß Ziffer 6.3 von der Teilnahme am Training ausgeschlossen ist. Kündigen wir den Vertrag (ganz oder zum Teil) aus wichtigem Grund, so behalten wir den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen.
8.2 Wir können vom Vertrag zurücktreten
– bis eine Woche vor Buchungstermin bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, sofern in unserem Programm bzw. in der Auftragsbestätigung auf diese Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde;
– bis drei Wochen vor Buchungstermin, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht mehr zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Termin so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten bezogen auf dieses Angebot nicht gedeckt sind. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben, das der Kunde nicht annimmt.
Trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder des Buchungsaufkommens kann die Veranstaltung bei entsprechender Preisänderung stattfinden, sofern hierüber eine Einigung erzielt wird.
8.3 Sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers oder des Anmelders auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die er im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages gemacht hat.
8.4 Wird die Durchführung einer unserer Veranstaltungen infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (zum Beispiel Krieg, Unruhen, Epidemien, Flugprobleme, Streik, hoheitliche Anordnungen u. ä.), erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen. Für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Vertrages noch zu erbringenden Leistungen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Darüber hinausgehende wechselseitige Ansprüche wegen des Ausfalls oder der vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung sind ausgeschlossen.

 

9. Haftung des Veranstalters

9.1 Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt,
– soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
– soweit der Veranstalter für einen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen hat.
9.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100,00 €; übersteigt der dreifache Veranstaltungspreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung.
9.3 Soweit vertragliche Leistungen von anderen Leistungsträgern erbracht werden, haften wir nur für die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers.

 

10. Gewährleistung, Mitwirkungsobliegenheiten

10.1 Als Teilnehmer sind Sie verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Erkennt ein Teilnehmer, dass ein anderer Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung gefährdet oder bei einem anderen Teilnehmer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen nicht vorliegen, ist dies unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen.
10.2 Werden Veranstaltungen in Hallen oder Sportstadien durchgeführt, ist die jeweilige Benutzungsordnung des Betreibers zu beachten. Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
10.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Personal des Veranstalters zur Kenntnis zu geben, damit schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt er es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10.4 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung vertraglicher Leistungen sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.
10.5 Ihre vertraglichen Ansprüche wegen Mängeln der Veranstaltung verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so gilt der nächste Werktag als Fristende.

 

11. Veranstalter, Datenschutz

11.1 Veranstalter ist die Firma mybiathlon, vertreten durch Thomas Pawliczek, Rixensartstr. 24 59955Winterberg.
11.2 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig gerne schriftlich oder per e-Mail über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte unter der vorgenannten Anschrift an uns.

11.3 Bilder die während der Veranstaltung aufgenommen werden, veröffentlicht der Veranstalter auf www.mybiathlon.de unter der Rubrik „Galerie“ . Wird dies vom Teilnehmer nicht gewünscht , muss dies dem Veranstalter ausdrücklich mitgeteilt werden.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht zugleich die Unwirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen zur Folge.
12.2 Es gilt deutsches Recht, es sei denn, dass internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
12.3 Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters, es sei denn, dass internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

Stand. 01.09.2014

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Veranstaltungsort:

Sportanlage "Am Köpfchen"

59955 Winterberg /Neuastenberg